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In der Demographie wird die Bevölkerung zumeist nach dem Alter und dem Geschlecht der einzelnen Personen sowie nach Familien und Haushalten unterteilt. Zwischen diesen Merkmalen bestehen enge Abhängigkeiten. So können Unterschiede der Bevölkerungen zweier Orte im Familienstand Ausdruck von Differenzen im Alter der Beteiligten sein. Bei solchen relationalen Beziehungen sollte bezüglich des Alter von der Altersstruktur der Bevölkerung gesprochen werden, wogegen die einfach Gruppieren bzw. die eindimensionale Klassifikation nach dem Alter als Altersgliederung zu bezeichnen ist. Es ist empfehlenswert, bei anderen Merkmalen analog zu verfahren, obgleich die entsprechenden Begriffe in der Literatur oft synonym verwendet werden.
Die Unterscheidung von Menschen nach dem Geschlecht erscheint oft als das einfachste Kriterium, da nur zwischen weiblich und männlich unterschieden werden muss. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Zuordnung eines Geschlechts für weit mehr Personen problematisch ist, als gewöhnlich angenommen, zumal die für die Geburtenmeldung notwendige Angabe des Geschlechts innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt stattfinden muss (Deutschland), was insbesondere in diesem Alter (es sei auch an Frühgeburten gedacht) nicht immer einfach ist. Seitens der Medizin wird im Zweifelsfall (insbesondere bei Abnormitäten der äußeren Genitalien; nach unterschiedlichen Angaben sowie nach Strenge der Norm können davon bis 1,7 % aller Neugeborenen betroffen sein) eine Bestimmung des Kerngeschlechts vorgenommen (Chromosomenanalyse auf Vorhandensein der Kombination XX oder XY). Unabhängig der richtigen Diagnose und der eingeleiteten Maßnahme erfolgt bei etwa 0,1 % der Neugeborenen die Angabe des Geschlechts nach medizinischem Befinden, d. h. es wird letztlich zugewiesen. (AGGPG 2001)
Die Gliederung der Bevölkerung nach dem Geschlecht wird durch die Sexualproportion bzw. durch das Geschlechterverhältnis ausgedrückt. Dieser Quotient gibt an, wie viele weibliche Personen auf je 100 bzw. 1 000 männliche Personen entfallen. Es gibt aber keine verbindliche Normierung, so dass auch die entgegengesetzte Bezugsbasis verwendet werden kann (Anzahl der männlichen auf je 100 bzw. 1 000 weibliche Personen). Das jeweils proportionale Übergewicht wird als relativer Frauen- bzw. Männerüberschuss, die Unterbesetzung als Frauen- bzw. Männerdefizit bezeichnet. Bei Neugeborenen existiert mit geringer zeitlicher und räumlicher Variation überall auf der Erde ein männlicher Überschuss von etwa 6 % (106 ?:100 ?).
Mit Einschränkung auf die Verhältnisse bei der Geburt wird die Sexualproportion auch als sekundäres Geschlechterverhältnis bezeichnet. Dem steht das primäre Geschlechterverhältnis, das Verhältnis zur Zeit der Befruchtung, gegenüber. Letzteres ist zwar nicht direkt messbar, jedoch kann aus der pränatalen Absterberate auf eine Relation von >125 ?:100 ? geschlossen werden. Das deutet auf eine Befruchtungspräferenz der Y-Chromosomen tragenden Spermien hin, welche die Männlichkeit bestimmen. Der starke Unterschied zwischen primärem und sekundärem Geschlechterverhältnis wird durch die ebenfalls größere männliche nachgeburtliche Sterblichkeit weiter zugunsten des weiblichen Geschlechts verschoben. Dieses sich über die Zunahme der Altersgruppen wandelnde tertiäre Geschlechterverhältnis ist erst in mittleren Altersgruppen relativ ausgeglichen, um dann - etwa gleiche Lebensbedingungen hinsichtlich der Ernährung, körperlichen Belastung durch Arbeit sowie medizinische Versorgung vorausgesetzt - im höheren Alter zumeist zu einem wesentlich größeren Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung umzuschlagen (FLÜGEL, GREIL, SOMMER 1986, S. 14 f.).
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