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Komplexe Gruppierungsmerkmale - 2 | |
Eine besondere Aufmerksamkeit genießen ethnische Minoritäten, insbesondere die indigenen Völker, womit vor der UNO offiziell jene Völker bezeichnet werden, die in ihrem angestammten Lebensraum heute eine oft diskriminierte Minderheit darstellen. Sie sind größtenteils mit den bedrohten Völkern identisch, nach HEINSOHN eine Bezeichnung für ethnische, sprachliche und kulturelle Minderheiten, für die "bereits jede Art von äußerer Einwirkung als Bedrohung" gilt. Dabei sei völlig egal, ob es sich um ihre Verdrängung durch Siedler oder industrielle Ausbeutung aus ihrem angestammten Lebensraum handelt, die im sogenannten internen Kolonialismus bis zum Völkermord gehen kann, oder um Versuche der "Assimilierung" durch Missionierung oder andere Formen "pädagogischer Einwirkung" (1999, S. 89).
Die zahlenmäßigen Angaben über indigene bzw. bedrohte Völker gehen z. T. weit auseinander, was einerseits in formalen Schwierigkeiten der statistischen Erfassung genau dieser Populationen begründet ist, andererseits aber auch mit der Anerkennung der Indigenen als solche durch die Majorität einer Gesellschaft. So beziffert HEINSOHN den Anteil der bedrohten Völker an der Weltbevölkerung mit ca. 6 % (ebenda), wogegen andere Quellen vor allem bei Rückgriff auf die offizielle Statistik der Staaten davon erheblich abweichen können, wie z. B. die UNO, deren Weltgesundheitsorganisation in ihren Jahresberichten auf diese Daten zurückgreift (vgl. WHO 2001). Auch Zahlen von HITCHCOCK und TWEDT liegen unter den Werten von HEINSOHN; sie beziffern die indigenen Völker mit etwa 80 Mio. weniger und sehen diese wie folgt verteilt: Indigene Völker auf der Erde nach Kontinenten
![]() Nach Hitchcock / TWEDT 1997, S. 375, in: Heinsohn 1999, S. 90; Auszug. Die Definition einer Volksgruppe als ethnische Minderheit ist oft schwierig, denn ihr steht zumeist die Selbstidentifikation der Majorität mit vielfachem Integrationsanspruch gegenüber. Beispiel: Die Kurden sind mit ca. 23 Mio. Menschen das größte Volk der Erde ohne einen eigenen Staat; sie werden in der Türkei seit Jahrzehnten als "Bergtürken" vereinnahmt und unterliegen mit unterschiedlicher Intensität einer Politik der Türkisierung. Andererseits gibt es Minderheiten, die von der ethnischen Majorität aus den unterschiedlichsten Gründen unter strengen Schutz gestellt sind, wie z. B. die erst seit März 1998 als Minderheit anerkannten 26 000 Ainu in Japan (BREIDENBACH; ZUKRIGL 2000, S. 177). |
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